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Die Straßenverkehrsordnung § 22 Abs. 1 besagt:
"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." Sind Ihnen die anerkannten Regeln der Technik bekannt? Richtlinien und Normen zur Ladungssicherung helfen uns hier schon etwas weiter, können aber nicht die komplexe Vielfalt der Möglichkeiten zur Ladungssicherung abbilden. Wenn Sie sicher sein wollen, dass die Ladungssicherung Ihrer Ladung und Ladeeinheit, den anerkannten Regeln der Technik entspricht, sprechen Sie uns an. Wir analysieren Ihren Ist-Zustand und zeigen Wege auf, den Soll-Zustand zu erreichen. Häufig ist die Erhöhung der Reibung ein geeigneter Ansatz, kosteneffizient zu sichern. Doch auch völlig neue Lösungswege sind möglich. Wählen Sie die sichere Seite. ![]() | ||||||
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