Lieferantenverträge – Preisgleitklausel für Wellpappe
Veröffentlicht am 21. Mai 2015 von Jörg Baumann.
Ein Lieferantenvertrag mit Preisgleitklausel für Wellpappe bedeutet eine Absicherung für alle Parteien. Besonders wenn Sie als Einkäufer nach einer Ausschreibung die Preise Ihrer Wellpappverpackungen für einen möglichst langen Zeitraum in Stein meißeln wollen. Gut ausgehandelte Preise bedeuten für den Verpackungslieferanten eine geringe Marge, so dass schon ein leichter Preisanstieg der Wellpappenrohpapiere den kalkulierten Deckungsbeitrag sprengen kann.
Um das zu vermeiden, vereinbaren viele Verhandlungspartner eine Preisgleitklausel. Diese richtet sich in der Regel nach dem Papierpreisindex für Wellpappenrohpapiere, der monatlich vom EUWID (Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH) und der apr (Aktuelle Papier-Rundschau) bekannt gegeben wird.
Lieferantenvertrag mit Preisgleitklausel für Wellpappe- wie und warum?
Aber wie wird die Preisanpassung für Wellpappverpackungen zusammen mit dem Preisindex berechnet? Oft sind die Faktoren zur Berechnung dieser Anpassung im Vertrag nicht klar formuliert. Das kann später intensive und unangenehme Diskussionen verursachen. Haben Sie z.B. eine Preisanpassung ab +/- 5% vereinbart, können verschiedene Ausgangsfaktoren zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Welche Faktoren sind also zu beachten?
Preisindex Basis (PIB)
Sehr wichtig zu wissen: Der Preisindex Basis ist immer FIX, und wird nur bei neuen Preiskalkulationen oder Verhandlungen geändert.
Zur Berechnung dieses Wertes sollte festgelegt werden, in welchem Basismonat (BMP) die Preise entstanden sind, denn meist werden die Preise einige Monate vor der Vertragsunterzeichnung kalkuliert. Außerdem spielt es eine große Rolle, welche Arten von Wellpappenrohpapieren in die Berechnung einbezogen werden. Sie sollten bei Recyclingpapieren zwischen Testliner / Wellenstoff / Schrenz (TWS) und Kraftliner (KL) unterscheiden, da deren Preisentwicklungen am Markt nicht gleich verlaufen und der jeweilige Anteil entscheidend auf den PIB einwirkt.
Berechnung PIB = (Anteil%KL*BMP)+(Anteil%TWS*BMP)
Preisindex Aktuell (PIA)
Dieser Wert wird wie beim PIB berechnet, nur dass hier aus dem aktuellen Monat die Preise (AMP) eingesetzt werden. Dieser Wert kann sich von Monat zu Monat verändern.
Berechnung PIA = (Anteil%KL*AMP)+(Anteil%TWS*AMP)
Preisentwicklung Wellpappenrohpapier in den letzten 12 Jahren
Materialanteil (MA)
Sie sollten im Vorfeld mit Ihrem Lieferanten festlegen, wieviel Prozent vom Preis Ihrer Verpackung der Materialanteil ausmacht, denn der Materialanteil variiert je nach Fertigungstiefe. Bei einem einfachen Wellpapp-Zuschnitt liegt er beispielsweise bei 60-70 % und bei einer Wellpapp-Faltkiste Fefco 0201 bei 50-60 %. Bei einer Wellpapp-Stanzverpackung 4-Punkt geklebt macht der Materialanteil jedoch nur noch 30-50% des Preises aus.
Nun haben wir alle Faktoren zur Berechnung einer Preisanpassung (PA):
PA =((PIA:(PIB:100))-100)*(MA:100)
Von Oktober 2014 bis März 2015 war die Preisphase für Wellpappenrohpapiere relativ stabil. In der Regel schwanken die Papierpreise nach einigen Monaten in die ein oder andere Richtung. Langfristig gesehen werden die Papierpreise für Wellpappe steigen. Das zeigt die Preisentwicklung der letzten 12 Jahre. Aus meiner Sicht ist eine gut definierte Preisgleitklausel über 12 Monate mit einer Anpassung ab +/- 5% absolut sinnvoll. Für Rückfragen zu diesem Artikel stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.